Stuttgart (ACE) 27. Februar 2017 – Illegale Autorennen in Innenstädten, bei denen Unbeteiligte getötet werden, sind Mord, so urteilt das Landgericht Berlin. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, begrüßt dieses Urteil. „Im Urteil geht es nicht um Geschwindigkeitsüberschreitungen, sondern darum, dass Raser mit Geschwindigkeiten in Städten unterwegs sind, bei denen sie genau wissen, dass sie im Stadtverkehr keine Chance mehr haben, auf andere Verkehrsteilnehmer zu reagieren. Der Begriff „Fahrlässige Tötung“ erfasst ein solches Verhalten nicht. Der ACE begrüßt deswegen, dass das Landgericht Berlin hier ein hartes Urteil fällt", so Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE.
In der deutschen Rechtsprechung ist das harte Urteil des Landgerichts – Verurteilung wegen Mord und lebenslanges Fahrverbot – neu und wegweisend. Aus Sicht des ACE ist es aber der richtige Weg: „Geschwindigkeitsüberschreitungen allein sind kein Kavaliersdelikt, weil bereits ein paar Kilometer zu schnell in der Stadt schwächere Verkehrsteilnehmer gefährden. Ein illegales Autorennen ist aber keine „Geschwindigkeitsüberschreitung“ mit ein paar Kilometer mehr auf dem Tacho. Eine solche Sichtweise würde auch die Opfer solcher Rennen verhöhnen. Das Landgericht zieht hier eine klare nachvollziehbare Grenze. Wir hoffen, dass damit auch eine deutliche Abschreckungswirkung erzielt wird. Illegale Rennfahrer ignorieren bewusst, dass andere Verkehrsteilnehmer getötet werden können, und disqualifizieren sich damit selbst, eine harte Strafe und ein lebenslanges Fahrverbot sind hier angemessen, so Heimlich.