Rasen ist kein Kavaliersdelikt
Berlin (ACE) – Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub begrüßt das heutige Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) im "Berliner Raser-Fall". Autorennen und ungebremste Raserei sind keine Kavaliersdelikte. Es handelt sich um ernste Straftaten, die eine entsprechende Bestrafung nach sich ziehen müssen, so der ACE. Kommt dabei ein Unbeteiligter zu Tode, muss sich das auch im Strafmaß wiederspiegeln. Das heutige Urteil des BGH, welches die vorinstanzliche Verurteilung wegen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehres anerkennt, ist für den ACE mit Blick auf die Verkehrssicherheit ein positives Signal.
Stefan Heimlich, Vorsitzender des Auto Club Europa (ACE), erklärt dazu: „Rasen ist kein Kavaliersdelikt. Gerade in Städten wird die Verkehrssicherheit gefährdet. Menschenleben werden aufs Spiel gesetzt! Wer an illegalen Autorennen teilnimmt, setzt sein Fahrzeug als Waffe ein. Verkehrstote werden in Kauf genommen. Die Ablehnung des Revisionsantrags bestärkt das bereits gefällte Urteil des Landgerichts Berlin in seiner Richtigkeit und ist sowohl richtungsweisend als auch gesellschaftspolitisch von Bedeutung. Die Angeklagten fuhren wissentlich und nachgewiesen mit erhöhter Geschwindigkeit, wodurch es ihnen unmöglich wurde, rechtzeitig auf andere Verkehrsteilnehmer zu reagieren.“
Im Zuge der Aufarbeitung fordert der ACE, weitere Maßnahmen umzusetzen, die zur Verbesserung der allgemeinen Verkehrssicherheit beizutragen. Von der Politik fordert der ACE verstärkte Polizeipräsenz, Fahrzeugkontrollen sowie eine nach Einkommen gestaffelte Anhebung der Bußgelder in Form von Tagessätzen, um das Ziel der Vision Zero effektiv zu unterstützen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied abschließend über die Revisionsanträge im „Berliner Raser-Fall“. Nachdem das Landgericht Berlin die zwei Angeklagten bereits wegen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt hat, bestätigte der BGH heute dieses Urteil gegen einen der Fahrer. Das Urteil gegen den zweiten Fahrer wegen des Vorwurfs der Mittäterschaft wurde durch den BGH aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Berlin zurückverwiesen.
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