11.02.2021

ACE begrüßt geplanten Ausbau der gebäudeintegrierten Ladeinfrastruktur

Ambitionierter gesetzlicher Rahmen zur Förderung privater Ladeinfrastruktur erforderlich

Berlin (ACE) – Zur morgigen Abstimmung im Deutschen Bundestag über den Gesetzentwurf zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (GEIG) erklärt der ACE Auto Club Europa, Deutschlands zweitgrößter Autoclub: Das Vorhaben der Bundesregierung, den Aufbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur in Gebäuden über die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie hinaus zu forcieren, ist begrüßenswert. Die Quoten hin zu einer größeren Dichte von Leitungsinfrastruktur in zu errichtenden und zu renovierenden Gebäuden sind aus Sicht des ACE der richtige Weg. Dadurch fördert der aktuelle Entwurf den Hochlauf der Elektromobilität. Zugleich fordert der ACE ein deutlich ehrgeizigeres Vorgehen im Bereich der Wohngebäude.

„Der Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr elektrisch betriebenen Verkehrsmitteln auf der Straße: Besteht auch für Mieter in Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümer die Möglichkeit, zu Hause zu laden, fällt die Kaufentscheidung für ein Elektroauto leichter. Deshalb sollte gerade in Mehrfamilienhäusern das Potenzial voll ausgeschöpft und grundsätzlich jeder Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet werden“, ordnet Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE, ein.

Für das private Laden ist es aus Sicht des ACE essenziell, dass bereits beim Neubau und bei umfassenden Sanierungen Leerrohre verlegt werden. „Die bauliche Vorausplanung wird die Kosten für Eigentümer und Mieter bei der nachträglichen Installation von privaten Ladepunkten an Stellplätzen und in Tiefgaragen beträchtlich senken“, empfiehlt Stefan Heimlich.

Die konkreten Forderungen des ACE:

Wird ein Wohngebäude neu errichtet oder saniert, sollte unabhängig von der Anzahl der Stellplätze Leitungsinfrastruktur an jedem Parkplatz eingebaut werden – anders als vorgesehen auch dann, wenn es weniger als fünf Stellplätze sind.

Bei Gewerbeimmobilien, die neu errichtet oder renoviert werden, sollte jeder Stellplatz über Leitungsinfrastruktur verfügen und nicht, wie angedacht, nur jeder dritte bzw. fünfte. Das treibt die Baukosten kaum nach oben und es ist davon auszugehen, dass – mit Blick auf die langfristigen Ziele im Bereich der batterieelektrischen Mobilität – diese künftig sehr häufig genutzt werden. Zudem ließe sich die Verpflichtung zur Errichtung eines Ladepunktes unkompliziert verdoppeln: Es könnten zwei Ladepunkte auf zwei benachbarten Stellplätzen eingerichtet werden, da die meisten Ladesäulen bereits so konzipiert sind.

Die Mehrkosten für Ladeinfrastruktur dürfen nicht über die Wohnraumvermietung finanziert werden. Das würde zu höheren Wohnkosten für den Endverbraucher führen und wäre nicht im Sinne des Verbraucherschutzes.

Mit dem geplanten Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (GEIG) sollen die Voraussetzungen für eine Beschleunigung des Ausbaus der Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität im Gebäudebereich geschaffen werden. Seit Mai 2020 wird innerhalb der Koalition über einen Gesetzentwurf diskutiert. Nun liegt eine abgestimmte Formulierung vor, über die am morgigen Freitag im Plenum abgestimmt wird.

 

Weitere Informationen
>> Verkehrspolitische Forderungen des ACE zur Ladeinfrastruktur

 

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