Faustregeln für ausreichend Platz zum vorausfahrenden Fahrzeug
Berlin (ACE) – Was während der Corona-Pandemie auch im Supermarkt gilt, ist im Straßenverkehr seit jeher Pflicht: Ausreichend Abstand halten. Um Auffahrunfälle zu vermeiden, ist der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug wichtigste Bedingung. Um den Abstand besser einschätzen zu können, rät der ACE Auto Club Europa, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, Faustformeln und einfache Hilfestellungen zu nutzen:
Wie viel Abstand ist richtig?
Wie viel Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einzuhalten ist, regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) – jedoch nicht durch eindeutige Meterangaben oder Maßeinheiten. Der Abstand muss in der Regel so groß sein, dass auch bei einem plötzlichen Bremsmanöver hinter dem bremsenden Fahrzeug gefahrlos gestoppt werden kann. Es sind also Fahrgeschwindigkeit und Verkehrsverhältnisse mitentscheidend. ACE-Hinweis: Jeder, der ein Fahrzeug selbst fährt, ist für die Ermittlung und Einhaltung des notwendigen Sicherheitsabstandes selbst verantwortlich. Je nachdem, ob man innerorts oder außerhalb geschlossener Ortschaften auf Land-, Schnellstraßen sowie Autobahnen unterwegs ist, bieten sich dabei verschiedene Orientierungshilfen an.
Autolänge, Tacho und Leitpfosten als Maßstab nehmen
Innerhalb geschlossener Ortschaften muss der Abstand zum Vorausfahrenden mindestens der Strecke entsprechen, die das Fahrzeug in einer Sekunde zurücklegt. Bei 50 km/h sind das etwa 15 Meter. Besser einschätzen lässt sich diese Entfernung mit Blick auf parkende Autos am Straßenrand. ACE-TIPP: Bei Tempo 50 mindestens drei gute Pkw-Längen Abstand halten.
Auf Landstraßen, Autobahnen und Schnellstraßen hat sich folgende Faustformel etabliert: Die Distanz zum vorausfahrenden Fahrzeug sollte der Strecke entsprechen, die in zwei Sekunden zurückgelegt wird. Um Rechenaufgaben am Steuer zu vermeiden, empfiehlt der ACE als Orientierung die Methode: Mindestabstand = mindestens halber Tachowert. Bei 100 km/h sollten demnach mindestens 50 Meter Abstand eingehalten werden. Bei der Ermittlung des Abstands helfen Leitpfosten, die in der Regel 50 Meter auseinander stehen. Achtung: Unter besonderen Bedingungen wie Glätte und erschwerter Sicht sowie bei stockendem Verkehr und Baustellen unbedingt den geforderten Mindestabstand vergrößern. Sonderregelungen gelten zudem für Fahrzeuge mit Tempobeschränkung und Anhänger.
ACE-Hinweis: Was, wenn jemand in den Sicherheitsabstand einschert?
Achtung bei Überholmanövern anderer: Schert ein Verkehrsteilnehmender in den eigenen Sicherheitsabstand ein, ist man plötzlich selbst in der Handlungspflicht! Denn ist der Abstand zum Voranfahrenden zu gering und dieser bremst unerwartet, riskiert man einen Auffahrunfall. Es besteht daher die Verpflichtung, den Sicherheitsabstand zum Voranfahrenden schnellstmöglich selbst wiederherzustellen. Das heißt: Direkt runter vom Gaspedal und das Verkehrsgeschehen im Rückspiegel beobachten. Sobald gefahrlos möglich, kontrolliert bremsen und den erforderlichen Abstand sicherstellen.
Wer den notwendigen Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden nicht einhält, muss grundsätzlich mit einem Bußgeld und darüber hinaus teils mit Punkten und einem Fahrverbot rechnen.
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