Stuttgart (ACE) 3. Februar 2017 – Ab sofort benötigen auch ausländische Fahrzeuge in Paris eine Umweltplakette („Crit’Air-Vignette“). Darauf weist der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, hin und bezieht sich auf die französische Zentrale für Tourismus. Sie hatte auf ihrer Website bekannt gegeben, dass die Vignettenpflicht für ausländische Fahrzeuge „ab der Öffnung der mehrsprachigen Webseite zur Bestellung der "Crit'Air-Vignette" gilt. Diese sei seit gestern verfügbar. Laut ACE ist die Bestellung momentan jedoch auf der empfohlenen Seite nur auf Französisch oder Englisch möglich. Die Crit’Air-Vignette kostet hier 3,70 Euro plus Versand, insgesamt also 4,80 Euro. Auf anderen Portalen beispielsweise auf der Seite von Crit-Air selbst, kostet sie um die 30 Euro. Der ACE rät dazu, die Vignette nur auf der offiziellen Seite des französischen Umweltministeriums zu bestellen. Eine Erklärung der Bestellschritte findet sich unten.
Diese Strafen drohen
Wer die Umweltplaketten-Pflicht nicht beachtet, muss mit 68 Euro Strafe rechnen. Der ACE geht zwar von einer straffreien Übergangsfrist aus. Wer jedoch in den kommenden Wochen einen Paris-Urlaub mit dem Auto plant, sollte ab sofort eine Plakette bestellen. Der ACE weist auch darauf hin, dass die deutsche Umweltplakette nicht gilt. Stattdessen gibt es fünf Kategorien, bisher ist die Zufahrt in die Umweltzone von Paris mit allen Kategorien erlaubt.
a) Kategorie 0, grüne Plakette:
- Alle emissionsfreien Fahrzeuge inklusive Elektrofahrzeuge und mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge.
b) Kategorie 1, violette Plakette:
- mit Erd- bzw. Autogas betriebene Fahrzeuge und Hybridfahrzeuge.
- Motorräder: mit Euro 4 und Erstzulassung ab 01.01.2017.
- Pkw, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5 t: Benziner der Kategorien Euro 5 und 6 mit Erstzulassung ab Januar 2011.
- Lkw: mit Euro 6 und Erstzulassung ab 01.01.2014.
c) Kategorie 2, gelbe Plakette:
- Motorräder: Euro 3 und Erstzulassung vom 01.01.2007 bis 31.12.2016 (bis 31.12.2017 für Mofas).
- Pkw, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5 t: Benziner der Kategorie Euro 4 mit Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 2006 und 31. Dezember 2010 sowie Dieselfahrzeuge Euro 5 und 6 mit Erstzulassung ab 1. Januar 2011.
- Lkw, Busse und Wohnmobile über 3,5 t: Benziner mit Euro 5 vom 01.10.2009 bis 31.12.2013 sowie Dieselfahrzeuge mit Euro 6 und Erstzulassung ab 01.01.2014.
d) Kategorie 3, orangene Plakette:
- Motorräder: Euro 2 und Erstzulassung vom 01.07.2004 bis 31.12.2006.
- Pkw, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5 t: Benziner der Kategorie Euro 2 und 3 mit Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 1997 und 31. Dezember 2005 sowie Dieselfahrzeuge Euro 4 mit Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 2006 und 31. Dezember 2010.
- Lkw, Busse und Wohnmobile über 3,5 t: Benziner mit Euro 3 und 4 und Erstzulassung zwischen 01.10.2001 und 30.09.2009 sowie Dieselfahrzeuge mit Euro 5 und Erstzulassung zwischen 01.10.2009 und 31.12.2013.
e) Kategorie 4, braune Plakette:
- Motorräder: ohne Euro-Norm und Zulassung vom 01.06.2000 bis 30.06.2004.
- Pkw, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5 t: Dieselfahrzeuge der Kategorie Euro 3 mit Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2005.
- Lkw, Busse und Wohnmobile über 3,5 t: Dieselfahrzeuge mit Euro 4 und Erstzulassung zwischen 01.10.2006 und 30.09.2009.
f) Kategorie 5, graue Plakette:
- Pkw, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5 t: Dieselfahrzeuge der Kategorie Euro 2 mit Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 1997 und dem 31. Dezember 2000.
- Lkw, Busse und Wohnmobile über 3,5 t: Dieselfahrzeuge mit Euro 3 und Zulassung zwischen 01.10.2001 und 30.09.2006.
g) Keine Plakette erhalten:
- Motorräder: ohne Euro-Norm und Erstzulassung vor dem 01.06.2000.
- Pkw, Wohnmobile und Nutzfahrzeuge unter 3,5 t: mit Euro 1 bzw. ohne Euro-Norm und Erstzulassung vor dem 01.01.1997 (Pkw) bzw. 01.10.1997 (leichte Nutzfahrzeuge).
- Lkw, Busse und Wohnmobile über 3,5 t: mit Euro 1, 2 oder ohne Euro-Norm und Erstzulassung vor dem 01.10.2001.