30.01.2026

64. Deutscher Verkehrsgerichtstag: ACE sieht zentrale Forderungen zur Verkehrssicherheit in Empfehlungen bestätigt

© Deutscher Verkehrsgerichtstag

  • ACE begrüßt Empfehlung zu Bußgeld-Grenzwert von 1,1 Promille für Fahrräder und Pedelecs
  • ACE-Forderung nach Mobilitätszuschuss für Jugendliche für günstigeren Führerschein aufgegriffen
  • Wichtige Impulse für gezieltere und modernere Erfassung von Unfalldaten gesetzt

 

Berlin (ACE) – Der ACE Auto Club Europa bewertet die Empfehlungen der drei Arbeitskreise „Alkoholisiert auf Fahrrädern und Pedelecs“, „Überhöhte Anforderungen bei der Führerscheinprüfung?“ und „Mehr Verkehrssicherheit durch aussagekräftigere Unfalldaten“ des 64. Deutschen Verkehrsgerichtstages überwiegend positiv. Viele der beschlossenen Punkte greifen zentrale ACE-Forderungen auf. „Der Verkehrsgerichtstag setzt auch in diesem Jahr mit seinen Empfehlungen wichtige Impulse für mehr Verkehrssicherheit – und zeigt, dass praxistaugliche Lösungen möglich sind, wenn Prävention und Verhältnismäßigkeit zusammengedacht werden“, sagt der ACE-Vorsitzende Sven-Peter Rudolph. Grundlage der Bewertung sind die im Vorfeld veröffentlichten Positionen des ACE.

 

Arbeitskreis II: Alkoholisiert auf Fahrrädern und Pedelecs – klare Bußgeldregelung statt Rechtslücke

Der Arbeitskreis II spricht sich – im Einklang mit dem ACE – dafür aus, alkoholisiertes Fahren mit Fahrrädern und Pedelecs künftig bußgeldrechtlich eigenständig zu regeln, orientiert am Paragrafen 24a StVG. Als Grenzwert wurde 1,1 Promille befürwortet – das entspricht der Forderung des ACE. Beim Erstverstoß plädiert der Arbeitskreis für ein Bußgeld von rund 250 Euro; verwaltungsrechtliche Maßnahmen sollen zunächst ausbleiben. Für Wiederholungstäter wird mehrheitlich eine MPU in Betracht gezogen. „Wir begrüßen den klaren Regelungsansatz. Es bedarf nun einer genaueren Prüfung, ob die Bußgeldhöhe und die MPU bei Wiederholung verhältnismäßig sind“, so Sven-Peter Rudolph.

 

Arbeitskreis VI: Führerscheinerwerb bezahlbar machen – aber nicht auf Kosten von Qualität und Sicherheit

Der Arbeitskreis VI sendet aus Sicht des ACE ein wichtiges Signal: Reformen beim Führerscheinerwerb dürfen nicht zulasten von Qualität und Verkehrssicherheit gehen. Dies steht auch für den ACE im Vordergrund. Verpflichtende Lernstands-Checks und klare Qualitätsstandards können dazu beitragen, hohe Durchfallquoten zu senken und damit auch Kosten zu reduzieren. „Bezahlbarkeit ist wichtig, aber sie darf niemals durch Abstriche bei Ausbildung und Sicherheit erkauft werden. Verbindliche Qualitätsstandards helfen allen: den Fahrschülerinnen und Fahrschülern, den Fahrschulen und der Verkehrssicherheit“, betont der ACE-Vorsitzende.

Scharf kritisiert der ACE jedoch, dass der Vorschlag weitergehender Maßnahmen zur Transparenz mehrheitlich abgelehnt wurde. Verbraucherinnen und Verbraucher bleiben damit weiterhin im Unklaren. Dass sich insbesondere Fahrschulvertretende gegen mehr Transparenz aussprechen, ist besorgniserregend. Der ACE fordert eine verständliche, faire und einheitliche Online-Plattform für Fahrschulpreise und Bestehensquoten – zeitgemäß, verbraucherschützend und wettbewerbsstärkend. „Wer Transparenz ablehnt, nimmt in Kauf, dass junge Menschen weiter im Blindflug entscheiden müssen. Preise und Erfolgsquoten gehören vergleichbar ins Netz – die Politik muss jetzt Markttransparenz schaffen“, so Sven-Peter Rudolph.

Der Arbeitskreis zeigt zudem eine spürbare Skepsis gegenüber einzelnen Reformideen wie etwa der Laienausbildung, dem digitalen Lernen und mehr Simulator-Einsatz. Die Skepsis des Arbeitskreises teilen auch Verbraucherinnen und Verbraucher: Eine repräsentative, vom ACE beauftragte forsa-Umfrage unterstreicht die ambivalente Haltung in der Bevölkerung: Viele befürworten Simulatoren etwa zum Lernen von Schaltvorgängen, Sonderfahrten vollständig im Simulator zu absolvieren, sieht eine Mehrheit hingegen kritisch. Aus ACE-Sicht kommt es hier auf die konkrete Ausgestaltung an. Ob Reformmaßnahmen die Kosten tatsächlich senken, ist aus Sicht des ACE insgesamt offen – umso wichtiger ist die in den Empfehlungen aufgegriffene ACE-Forderung nach einem einmaligen Mobilitätszuschuss für Jugendliche, der flexibel für Fahrausbildung, ÖPNV-Tickets oder den Fahrradkauf genutzt werden kann.

 

Arbeitskreis VII: Bessere Unfalldaten für mehr Prävention – praxistauglich, datenschutzkonform, forschungsfreundlich

Der Arbeitskreis VII setzt aus Sicht des ACE wichtige Impulse, um Unfalldaten gezielter, moderner und zugleich praktikabel zu erfassen – damit Prävention dort ansetzt, wo sie am meisten wirkt: bei schweren und potenziell lebensbedrohlichen Unfallfolgen.

 

Schwerpunkt auf wirklich schweren Verletzungen:

Der ACE hatte eine sehr detaillierte Einordnung gefordert, um auch Fälle herausfiltern zu können, die zwar kurzzeitig im Krankenhaus waren, aber ohne Befund entlassen wurden. Der Arbeitskreis kommt hier zu einer anderen, aber nachvollziehbaren Priorisierung: Für die Unfallprävention seien vor allem Daten zu Getöteten und potenziell lebensbedrohlich Verletzten entscheidend. Positiv ist: Es wird eine Unterkategorie nach MAIS3+ empfohlen – das ist nicht die komplette Untergliederung, die der ACE angeregt hatte, aber ein sinnvoller Schritt, um die besonders relevanten Fälle verlässlich abzugrenzen. „Entscheidend ist, dass wir endlich bessere Daten zu den schweren Unfallfolgen bekommen, denn genau dort entscheidet sich, welche Maßnahmen Menschenleben schützen. Die Empfehlung zu MAIS3+ ist dafür ein wichtiger Baustein“, sagt der ACE-Vorsitzende Sven-Peter Rudolph.

 

Realistische Bewertung von Alleinunfällen Zufußgehender:

Der Arbeitskreis teilt die ACE-Einschätzung, dass Alleinunfälle mit Zufußgehenden oft schwer zu ermitteln sind und die Daten wegen hoher Dunkelziffern nur begrenzt belastbar wären. Für den Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern ist es aus Sicht des ACE daher wirksamer, infrastrukturelle Gefahrenstellen schnell zu melden und zu beseitigen, statt auf statistisch unsichere Erfassungen zu setzen.

 

Erfassung ohne unnötige Hürden – und DSGVO-konform:

Wichtig ist auch die Empfehlung, Unfalldaten pseudonymisiert und ohne vorherige Einwilligung erfassen zu können. Das unterstützt den ACE-Grundsatz, dass Datenerhebung ohne übermäßigen Aufwand möglich sein muss – und enthält zugleich den klaren Auftrag an den Gesetzgeber, für eine tragfähige Rechtsgrundlage zu sorgen, damit die Datenerfassung rechtssicher gelingt.

 

Mehr Zugang für Forschung – teils sogar über ACE-Forderungen hinaus:

Besonders begrüßt der ACE, dass die gewonnenen pseudonymisierten Daten für die Unfallforschung leicht zugänglich sein sollen. Die Empfehlung, den ausführlichen, ausgewerteten Bericht des Statistischen Bundesamtes wiederaufzunehmen, geht hier sogar über die ACE-Forderung hinaus und stärkt die evidenzbasierte Verkehrssicherheitsarbeit deutlich.

 

Zeitgemäße Kategorien statt Datensilos von gestern:

Auch der Blick nach vorn stimmt: Der Arbeitskreis empfiehlt, veraltete Kategorien zu identifizieren und durch aktuell benötigte zu ersetzen. Damit können Unfalldaten künftig besser abbilden, was sich im Verkehr tatsächlich verändert – von neuen Mobilitätsformen bis zu neuen Risikolagen.

 

Weitere Informationen:

>> Alle ACE-Stellungnahmen zum 64. Verkehrsgerichtstag

>> Empfehlungen des 64. Deutschen Verkehrsgerichtstags

 

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