Corona-Pandemie hat Handlungsbedarf beschleunigt
Berlin (ACE) – Die Corona-Pandemie hat das Thema Verkehrswende auf der politischen Agenda nach hinten gedrängt. Zudem gab es einen starken Rückzug aus Bussen und Bahnen hin zur verstärkten PKW-Nutzung. Vor allem in Städten und Ballungsgebieten wurde vermehrt das Fahrrad genutzt. Fahrgemeinschaften sind praktisch zum Erliegen gekommen. Mit Bezug auf diese Entwicklung sieht der ACE dringenden Handlungsbedarf. Vor allem Unternehmen sollten stärker in Mobilitätsmanagement investieren. Teure Parkplätze könnten so beispielweise durch die Etablierung einer Fahrrad- oder Mitfahrkultur reduziert werden. Der ACE fordert deshalb eine intensivere staatliche Förderung von Mobilitätsberatung zur Unterstützung dieses Prozesses und zur langfristigen Festigung der Verkehrswende in Betrieben.
Im Verkehrsrecht sollten die notwendigen Schritte ebenfalls unverzüglich angegangen werden, um nicht als Flaschenhals die Dynamik auszubremsen. Zum Fortbildungsseminar „Das Coronavirus im Verkehrsrecht – Probleme und Chancen“ im Rahmen des 59. Verkehrsgerichtstags formuliert der ACE Auto Club Europa:
Forderung 1: Intensivere Förderung der betrieblichen Mobilitätsberatung
Mobilitätsberatung setzt sich aus unterschiedlichen Maßnahmen aus den Bereichen Information, Kommunikation, Koordination und Service zusammen. Mittels staatlicher Förderung können diese Prozesse wirksam unterstützt werden. Deshalb fordert der ACE eine intensivere Förderung der Mobilitätsberatung in Betrieben. Nur so kann betriebliches Mobilitätsmanagement als essenzieller Baustein der Verkehrswende einen wirksamen Beitrag leisten und zur Festigung der Verkehrswende in Unternehmen und Betrieben beitragen.
Während der Corona-Pandemie haben sich durch die tiefgreifenden Auswirkungen auf die Arbeitswelt diverse juristische Herausforderungen ergeben: Viele Unternehmen mussten spätestens durch die Corona-Arbeitsschutzverordnung in sehr kurzer Zeit entsprechende Regelungen formulieren und einführen. Juristisch relevant dabei war einerseits das Verfassen oder Anpassen von Betriebsvereinbarungen sowie deren rechtssichere Kommunikation an die Belegschaften. Für die IT-Infrastrukturen für das Home-Office mussten datenschutz- und arbeitsrechtliche Vorgaben eingehalten werden. Parallel war die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben organisatorisch wie juristisch relevant.
Die juristischen Herausforderungen liegen zu einem großen Teil im Arbeitsschutzrecht sowie im Arbeitsrecht. Online-Besprechungen berühren darüber hinaus datenschutzrechtliche Belange, die Unternehmen vor juristischen Handlungsbedarf stellen. Auf der Metaebene bedarf der fachjuristische Gesamtrahmen einer fortdauernden Prüfung, ob er noch zeitgemäß ist. Denn alle Rechte und Pflichten von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden sollten austariert und verhältnismäßig abgebildet sein. Auch während und nach der Corona-Pandemie.
Forderung 2: Verkehrsmittelübergreifende Mobilitätsplattform umsetzen
Die meisten Menschen nutzen nicht mehr nur ein einziges Verkehrsmittel, um ihre Mobilität sicherzustellen. Auch wenn dies derzeit nur eingeschränkt möglich ist, wird sich der Trend nach der Corona-Pandemie fortsetzen. Menschen fahren dann zum Beispiel wieder mit dem Auto ans Meer, mit der Bahn zum Verwandtenbesuch, mit Bus oder Bahn zu einem Ausflug in die Wohnortumgebung und mit dem Fahrrad zur Arbeit. Der ACE stellt deshalb fest: Multimodale Aktivität bedarf multimodal ausgerichteter Instrumente und Informationen. Wohingegen es derzeit problemlos möglich ist, Verkehrsmittel, Route und Preise einer Reise von Frankfurt nach Paris zu vergleichen, ist das mit Bezug auf die Kombination unterschiedlicher Verkehrsmittel vom exakten Start- und Endpunkt der Reise nicht einfach möglich. Der ACE fordert, die Einrichtung barrierefreier multimodaler Mobilitätsplattformen, die unter Einbeziehung aller Verkehrsmittel genaue, zeitaktuelle Auskunft über (Reise-) Routen, Strecken, Zeiten und Preise geben.
Juristische Herausforderungen sieht der ACE diesbezüglich vornehmlich im Bereich des Datenschutzrechts sowie in der Ausgestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Besonderes Augenmerk muss auch auf etwaige Haftungsklauseln gelegt werden, so der ACE.
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