Was E-Auto-Besitzende jetzt wissen sollten
Berlin (ACE) – Besitzerinnen und Besitzer eines reinen Elektroautos können seit dem 1. Januar 2022 durch den Verkauf von so genannten THG-Quotenscheinen bares Geld mit ihrem Fahrzeug verdienen. Aktuell und voraussichtlich bis 2030 gibt es Zuschüsse von bis zu 400 Euro. Aufgrund dieser Neuerung hat sich ein äußerst dynamischer Markt entwickelt. Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, erläutert worauf beim Quotenhandel zu achten ist.
Seit Anfang des Jahres dürfen sich Privatpersonen für die Einsparung von CO2-Emissionen registrieren lassen und diese an Mineralölunternehmen verkaufen, die eine so genannte Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote) erreichen müssen. Da jedoch der Ankauf einzelner Quoten für die Mineralölunternehmen zu aufwendig wäre, gibt es bereits rund 30 Anbieter am Markt, die die Quoten der E-Auto-Besitzenden gebündelt verkaufen. Zum Quotenhandel sind lediglich E-Autos und keine Hybride berechtigt.
1. ACE-Tipp: Anbieter in Ruhe auswählen
Der Markt für den Quotenhandel entwickelt sich äußerst dynamisch: Regelmäßig kommen neue Anbieter mit anderen Vergütungsmodellen hinzu – tendenziell mit steigenden Zuschüssen. Der ACE rät Verbraucherinnen und Verbrauchern sich Zeit zu nehmen, um den passenden Quotenhändler zu finden. Denn Eile ist nicht geboten: Die Meldung beim Anbieter kann bis Ende des Jahres 2022 erfolgen. Aus diesem Grund sollten auch Anbieter, die eine deutlich kürzere Frist zur Meldung setzen, kritisch betrachtet werden.
2. ACE-Tipp: Allgemeine Geschäftsbedingungen lesen
AGB’s sind nicht die beliebteste Lektüre, doch in diesem Fall ist ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Quotenhändlers geboten. Da sich die Konditionen beim THG-Quotenhandel unterscheiden, rät der ACE vor Abschluss eines Vertrages dringend die AGB’s zu lesen. So können unseriöse Anbieter möglicherweise schon im Vorfeld identifiziert werden. Vorsichtig sollten E-Auto-Besitzende zum Beispiel bei besonders langer Vertragsbindung oder bei Festbeträgen sein. Es ist davon auszugehen, dass die Preise am Markt steigen. Bei solchen Angeboten profitieren von dieser Preissteigerung dann allein die Quotenhändler. Positiv zu betrachten sind Angebote, die eine Mindestauszahlung garantieren und einen zusätzlichen Gewinn anbieten. Händler, die die Höhe ihrer Provision transparent machen, sind ebenfalls als seriös zu bewerten.
3. ACE-Tipp: Nur Halter und Halterinnen profitieren
Die THG Quote verkaufen kann man nur einmal pro Jahr. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug gekauft, geleast oder finanziert wurde. Entscheidend ist, wer als Halter oder Halterin im Fahrzeugschein eingetragen ist. Nur diese Person erhält die Pauschale. Achtung bei Gebrauchtwagen: Hat der Vorbesitzer oder die Vorbesitzerin den Quotenschein bereits verkauft, können diese nicht noch einmal gehandelt werden. Im Zweifelsfall geben die AGB’s darüber Auskunft, zu welchem Zeitpunkt ein Halterwechsel dem Anbieter mitgeteilt werden muss. Wer dienstlich ein E-Auto fährt, kann ebenfalls vom THG-Quotenhandel profitieren – vorausgesetzt der Firmenwagenbesitzer oder die Firmenwagenbesitzerin stehen im Fahrzeugschein.
4. ACE-Tipp: Steuerfreibeträge beachten
Prämien aus dem THG-Quotenhandel sind nach derzeitigem Rechtstand gemäß Paragraf 22 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes bis zu einer Freigrenze von 256 Euro steuerfrei. Wird dieser Betrag überschritten, unterliegt die Prämie der Steuerpflicht des E-Auto-Besitzenden. Der ACE empfiehlt, sich rund um alle steuerlichen Fragestellungen von einer fachlich geeigneten Person, beispielsweise einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin, beraten zu lassen. Sie können eine individuelle steuerliche Beurteilung vornehmen.
5. ACE-Tipp: Passende Konditionen finden
Die Ausschüttung unterscheidet sich je nach Anbieter in Art und Höhe deutlich. Aktuell liegt der Bonus zwischen 250 und 400 Euro. Daher empfiehlt der ACE, sich vorher mit den Angeboten vertraut zu machen, um entsprechend der individuellen Anforderungen die besten Konditionen zu finden. Unter den Anbietern sind auch einige Energiedienstleister, die den THG-Handel beispielsweise nur für ihre eigenen Stromkunden übernehmen. Auch die Form der Auszahlung unterscheidet sich: Einige Anbieter zahlen gar keinen Geldbetrag aus, sondern schütten die Prämie in Form von kostenlosem Ökostrom an die Kunden aus. Je nach Region und Fahrzeug kann das einem Gegenwert von deutlich mehr als 300 Euro entsprechen. Manche pflanzen einen Baum oder spenden die erzielten Erlöse an eine gemeinnützige Organisation. Andere Quotenhändler wiederum bieten einen zusätzlichen Bonus an, wenn Freunde geworben werden, eine Wallbox vom selben Anbieter erworben wird oder sich für eine längere Vertragslaufzeit entschieden wird.
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