Berlin (ACE) – Füße hochlegen, die Blitzer-App laufen lassen oder ungefragt ins Lenkrad greifen: Auch auf dem Beifahrersitz gibt es einiges, was besser unterbleiben sollte. Denn Beifahrerinnen und Beifahrer können nicht nur zu einer entspannteren Fahrt beitragen, sie können mit ihrem Verhalten auch die Verkehrssicherheit beeinflussen. Der ACE Auto Club Europa erklärt, welche zehn Dinge Beifahrerinnen und Beifahrer besser sein lassen sollten.
1. No-Go: Füße auf das Armaturenbrett legen
Auch wenn die Verlockung bei längeren Autofahrten groß ist, gehören die Füße während der Fahrt in den Fußraum. Wer die Füße auf dem Armaturenbrett ablegt oder aus dem Fenster hält, erhöht das Verletzungsrisiko bei einem Unfall erheblich. Löst bei einem Unfall der Beifahrerairbag aus, können die Knie in Richtung Kopf geschleudert werden. Auch liegt der Sicherheitsgurt bei dieser Sitzposition nicht mehr korrekt an und der Gurtstraffer kann seine Aufgabe nicht richtig erfüllen. Es drohen schwere Verletzungen, die bei vergleichbarer Unfallschwere und normaler Sitzposition nicht aufgetreten wären. Ebenso gefährlich ist es, nahezu liegend auf dem Beifahrersitz mitzufahren. Ist die Rückenlehne weit nach hinten geneigt, kann der Kopf bei einem Heckaufprall am Dach anschlagen, bei einem Frontalaufprall kann der Körper unter dem Gurt hindurchrutschen. Gurt, Gurtstraffer und Airbags können ihre Schutzwirkung am besten entfalten, wenn Beifahrerinnen und Beifahrer aufrecht sitzen und die Füße im Fußraum bleiben.
2. No-Go: Ohne Gurt mitfahren
Die Gurtpflicht gilt in Deutschland im öffentlichen Straßenraum grundsätzlich für alle Insassen von Kraftfahrzeugen, in denen Sicherheitsgurte angebracht sind. Entsprechend muss sich auch der Beifahrer oder die Beifahrerin vor Fahrtbeginn anschnallen. Modernere Autos machen mit einem akustischen Signal darauf aufmerksam. Jede erwachsene Person ist selbst dafür verantwortlich, den Sicherheitsgurt anzulegen. Wer dies nicht tut, muss mit 30 Euro Verwarngeld rechnen. Der Fahrer oder die Fahrerin haftet grundsätzlich nicht dafür, wenn dieser Pflicht nicht nachgekommen wird. Anders ist es bei Kindern: Hier trägt die fahrzeugführende Person die Verantwortung für die vorschriftsmäßige Sicherung.
3. No-Go: Blitzer-App benutzen
Ein häufiger Irrtum: Das Verbot von Blitzer-Apps während der Fahrt gilt nicht nur für Autofahrende selbst, sondern auch für die Nutzung durch die Fahrzeuginsassen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine App, die während der Fahrt vor Radarfallen warnt, auch dann nicht genutzt werden darf, wenn sie von einer mitfahrenden Person bedient wird und die fahrende Person dies zumindest duldet. In diesem Fall drohen dem Fahrer 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Grundsätzlich darf eine Blitzer-App auf dem Smartphone installiert sein und vor Fahrtantritt bei ausgeschaltetem Motor genutzt werden. Verboten ist die Nutzung während der Fahrt.
4. No-Go: Eigenmächtig ins Lenkrad greifen
Ein plötzlicher Griff ins Lenkrad kann eine gefährliche Situation verursachen oder eine bereits kritische Lage zusätzlich verschärfen. Das gilt auch dann, wenn der Beifahrer oder die Beifahrerin ein Fahrmanöver anders einschätzt oder etwa den Abstand zum Fahrbahnrand für zu gering hält. Ein solcher Eingriff kann im Falle eines Unfalls zu Forderungen des Fahrzeugeigentümers beziehungsweise der -eigentümerin oder einer involvierten Versicherung führen. Selbst wenn es nicht zu einem Unfall kommt, kann das Verhalten als Eingriff in den Straßenverkehr gewertet werden und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Anders kann die Situation in einem akuten Notfall aussehen. Wird die fahrende Person beispielsweise plötzlich bewusstlos oder ist aus einem anderen Grund nicht mehr handlungsfähig und droht unmittelbar eine Gefahr, kann ein Eingreifen erforderlich werden. Solange die Person am Steuer handlungsfähig ist, sollten Beifahrerinnen und Beifahrer jedoch weder in das Lenkrad greifen noch eigenmächtig andere für die Fahrzeugführung relevante Bedienelemente betätigen.
5. No-Go: Bei einer erkennbar betrunkenen Person einsteigen
Wer erkennt, dass die fahrzeugführende Person unter der Einwirkung berauschender Mittel steht und daher nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen, sollte nicht einsteigen. Die Unfallgefahr ist erheblich. Die Entscheidung zur Mitfahrt kann zudem nach einem Unfall auch für eigene Schadensersatzansprüche von Bedeutung sein. Zudem ist nicht auszuschließen, dass Beifahrende als Anstifter beziehungsweise Anstifterinnen oder Mittäter einer Trunkenheitsfahrt gelten, wenn durch das Mitfahren der Tatentschluss gefördert wird. Auch bei Verletzung anderer Verkehrsteilnehmenden können Mitfahrende unter Umständen zur Rechenschaft gezogen werden. Entscheidend sind stets die Umstände des Einzelfalls.
6. No-Go: Die Autotür unachtsam öffnen
Auch beim Aussteigen ist Aufmerksamkeit erforderlich. Wer eine Fahrzeugtür öffnet, muss darauf achten, dadurch keine anderen Verkehrsteilnehmenden zu gefährden. Besonders Rad- und E-Scooter-Fahrende können sich unbemerkt von hinten nähern und beim unachtsamen Öffnen der Beifahrertür leicht übersehen werden. Damit es nicht zum sogenannten Dooring kommt, sollte vor dem Öffnen der Tür über die Schulter geschaut werden. Der sogenannte holländische Griff kann helfen: Wird eine Tür mit der Hand geöffnet, die sich weiter weg vom Türöffner befindet, dreht sich der Oberkörper automatisch stärker nach hinten und der rückwärtige Verkehr gerät ins Blickfeld.
7. No-Go: Bei Panne oder Unfall ohne Warnweste aussteigen
Bei einer Panne oder einem Unfall sollten auch Beifahrerinnen und Beifahrer mit einer Warnweste bekleidet aus dem Fahrzeug steigen. In Deutschland muss pro Fahrzeug mindestens eine Warnweste mitgeführt werden. Es besteht für Pkw-Insassen zwar keine allgemeine gesetzliche Pflicht, beim Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste zu tragen. Sie kann die Sichtbarkeit für den vorbeifahrenden Verkehr jedoch deutlich erhöhen. Der ACE empfiehlt deshalb, für alle Fahrzeuginsassen eine Warnweste mitzuführen und diese im Ernstfall noch im Fahrzeug anzuziehen. Damit die Warnwesten griffbereit sind, wenn sie gebraucht werden, sollten sie nicht im Kofferraum verstaut werden, sondern im Fahrzeuginnenraum.
8. No-Go: Müdigkeit herunterspielen
Beifahrerinnen und Beifahrer können dazu beitragen, Anzeichen von Müdigkeit frühzeitig wahrzunehmen. Häufiges Gähnen, schwere Augenlider, nachlassende Konzentration oder auffällige Fahrfehler sollten ernst genommen werden. Die Aufforderung, die verbleibende Strecke noch durchzuhalten, ist in einer solchen Situation nicht hilfreich.Bei deutlichen Müdigkeitsanzeichen sollte zu einer Pause geraten und die Fahrt unterbrochen werden. Laute Musik, Gespräche oder ein geöffnetes Fenster ersetzen keine ausreichende Erholung. Wer selbst fahrtüchtig ist und die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt, kann gegebenenfalls die Plätze tauschen und selbst das Steuer übernehmen, sofern keine versicherungsrechtlichen Einschränkungen bestehen.
9. No-Go: Navigation und Einstellungen der fahrenden Person überlassen
Während der Fahrt sollte die Person am Steuer möglichst wenig mit Tätigkeiten beschäftigt sein, die nichts mit der eigentlichen Fahraufgabe zu tun haben. Änderungen an der Navigation, die Suche nach einer Ladesäule oder einem Parkplatz sowie Einstellungen von Musik oder Klimaanlage können unnötig Aufmerksamkeit binden. Beifahrerinnen und Beifahrer können solche Aufgaben nach Möglichkeit übernehmen und damit die Person am Steuer entlasten. Achtung: Die Auswahl des Unterhaltungsprogramms, so auch die Musik während der Fahrt, sollte so gewählt werden, dass die fahrende Person nicht abgelenkt wird.
10. No-Go: Selbst zur Ablenkung werden
Nicht nur technische Geräte können während der Fahrt ablenken. Auch hitzige Diskussionen, emotional belastende Nachrichten oder fortlaufende, überflüssige Kommentare zum Fahrstil können die Aufmerksamkeit der Person am Steuer beeinträchtigen. Das gilt insbesondere in anspruchsvollen Verkehrssituationen, beispielsweise in Baustellen, bei dichtem Verkehr oder schlechten Wetterbedingungen. Schwierige oder emotionale Gespräche sollten deshalb nach der Fahrt geführt werden. Auch hektische oder panische Zurufe können irritieren und im ungünstigsten Fall zu Fehlreaktionen führen. Besonders, wenn sie sich gar nicht auf das Verkehrsgeschehen beziehen. Besteht tatsächlich eine konkrete Gefahr, sollte die fahrende Person frühzeitig, eindeutig und ruhig darauf hingewiesen werden.
Weitere Informationen:
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