05.07.2018

Freie Fahrt für saubere Diesel: Wirksam nachgerüstete Diesel brauchen eine Kennzeichnung

Berlin (ACE) – Erste Nachrüstungen haben gezeigt: Auch ältere Diesel können dauerhaft sauber werden und die Abgasnorm Euro 6d erreichen. Nun fordern Berlin und Brandenburg in dieser Woche die Entschließung von Hardware-Nachrüstungen zur Verbesserung des Schadstoffausstoßes im Bundesrat. Angesichts dieser Entwicklungen und der Ausweitung von Diesel-Fahrverboten gilt es jetzt, wirksam nachgerüstete Diesel auch als solche zu kennzeichnen. Nur eine offizielle, klar erkennbare Bescheinigung erfolgreich umgerüsteter Fahrzeuge – ob durch Software-Update oder technischen Umbau – kann die uneingeschränkte Nutzung von sauberen Fahrzeugen garantieren. Die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen dafür ist eine dringende Aufgabe der Bundesregierung, so der ACE.

Baden-Württemberg sieht sich mit der Umsetzung von Fahrverboten auf Länderebene konfrontiert und im Bundesrat sollen erstmalig Hardware-Nachrüstungen diskutiert werden. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, sieht daher die Notwendigkeit für die Bundesregierung, rechtliche Rahmenbedingungen für die Diesel-Nachrüstung zu überdenken. Das erste umgesetzte Fahrverbot in Hamburg zeigt zudem die Dringlichkeit: Es gilt für alle Diesel, die nicht die Abgasnorm Euro 6 besitzen. Nicht berücksichtigt wird dabei, ob Fahrzeuge durch nachträgliche Software- oder Hardware-Überarbeitung die Grenzwerte für Euro 6d einhalten können. Diese Problematik darf nicht weiter aufgeschoben werden. Dieselfahrer brauchen schnelle rechtssichere Lösungen.

Stefan Heimlich, ACE-Vorsitzender: „Während sich die Bundesregierung im Abgasskandal schützend vor die deutsche Autoindustrie stellt, haben Dieselfahrer in mehrfacher Hinsicht das Nachsehen: Selbst wenn sie ihre Fahrzeuge nachrüsten lassen, drohen Fahrverbote und Wertverfall, da eine rechtlich verbindliche Kennzeichnung fehlt und Städte somit praktisch keine Ausnahmen erteilen können. Die Bundesregierung ist dringend aufgefordert, Dieselfahrer zu entlasten, die guten Gewissens ein sauberes Auto gekauft haben. Bei notwendigen Nachrüstungsbeschlüssen muss eine klare Kennzeichnung nachgerüsteter Fahrzeuge direkt mitgeregelt werden, um die freie Fahrt für saubere Fahrzeuge sicherzustellen.“

Voraussetzung für Ausnahmen von Verkehrsbeschränkungen ist der Beschluss der Bundesregierung hinsichtlich einer Zielmarke beim Stickstoffausstoß nach der Umrüstung und einer offiziellen Bescheinigung über vorgenommene Nachrüstungen an Diesel-Fahrzeugen. „Ob man das nun blaue Plakette nennt, oder nicht – sinnvoll ist eine gut sichtbare Kennzeichnung wirksam nachgerüsteter Diesel“, so Stefan Heimlich.

 

Weitere Informationen

>> ACE-Pressemitteilung v. 22.5.2018: Urteilsbegründung zu Fahrverboten liegt vor.

>> ACE-Pressemitteilung v. 27.2.2018: Bundesverwaltungsgericht Leipzig erklärt Fahrverbote für zulässig - ACE begrüßt Rechtssicherheit

 

Über den ACE Auto Club Europa e.V.:
Der ACE ist mit mehr als 630.000 Mitgliedern (Stand 31. Dezember 2017) Deutschlands zweitgrößter Mobilitätsclub: Egal ob mit Auto, Bus, Bahn, Fahrrad, Flieger oder Motorrad unterwegs, als Mobilitätsbegleiter bietet der ACE jederzeit Schutz, damit es weitergeht. Kernleistung ist die Pannenhilfe.

 

Für Rückfragen und Interviewwünsche:
ACE Pressestelle
Märkisches Ufer 28
10179 Berlin
Tel.: 030 278 725-18
Mail: presse@ace.de