- Bei rechtzeitiger Hochwassermeldung keine Kostenübernahme
- Hagelschäden deckt bereits die Teilkaskoversicherung ab
- Angaben zu Ort, Zeitpunkt und Wetterverhältnissen sollten möglichst genau sein
Berlin (ACE) – Unwetter können beträchtliche Schäden am Fahrzeug verursachen, sei es durch herabfallende Äste, blockierte Straßen, Hochwasser oder Hagel. In vielen Fällen, jedoch nicht immer, deckt die Teilkaskoversicherung die entstandenen Schäden nach einem Herbststurm, Starkregen oder Hagelschauer ab. Dabei spielen die individuellen Umstände eine entscheidende Rolle. Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, informiert über Haftung und Regulierung bei Fahrzeugschäden nach einem Unwetter.
Keine Entschädigung bei rechtzeitigerHochwasserwarnung
Für einen durch Hochwasser beschädigten geparkten Wagen kommt die Teilkaskoversicherung nur auf, wenn keine rechtzeitige Warnung vor dem Hochwasser für die Region erfolgte. Wenn die Möglichkeit bestand, den Schaden zu verhindern, wird die Entschädigung entsprechend reduziert oder kann sogar komplett entfallen. Zusätzlich muss der Schaden direkt durch die Überschwemmung verursacht worden sein. Wenn es zu einem Motorschaden durch den Betrieb des Fahrzeugs während der Überschwemmung kommt, ist der Fahrer oder die Fahrerin selbst für den Schaden verantwortlich. Denn es wird davon ausgegangen, dass der Defekt nicht unmittelbar durch die Überschwemmung, sondern durch den Fahrer verursacht wurde. Die einzige Ausnahme besteht, wenn die Überschwemmung so plötzlich eintritt, dass der Motor nicht rechtzeitig abgestellt werden konnte.
Bei Sturmschäden gilt die Einzelfallentscheidung
Normalerweise übernimmt die Teilkaskoversicherung die Kosten, wenn es durch einen Sturm zum Schaden am Fahrzeug gekommen ist. Zum Beispiel, wenn ein Ast herunterfällt oder ein Baum entwurzelt wird und das Auto trifft, ist die Versicherung in der Regel zahlungspflichtig. Es ist jedoch unerlässlich, die spezifischen Versicherungsbedingungen zu beachten: Manchmal wird der Schaden erst ab einer bestimmten Windgeschwindigkeit - normalerweise ab Windstärke acht - abgedeckt. ACE-Tipp: Der Deutsche Wetterdienst bietet auch nachträglich Informationen über Windgeschwindigkeiten an.
Wenn ein Baum umstürzt, kann auch der Besitzer oder die Besitzerin des Baumes haftbar gemacht werden. Eigentümerinnen und Eigentümer haben eine Verkehrssicherungspflicht, was bedeutet, dass sie sicherstellen müssen, dass Dritte auf angrenzenden Grundstücken, Straßen und Wegen keinen Schaden erleiden. Wenn beispielsweise ein Schaden auf einen kranken Baum zurückzuführen ist, den der Besitzer nicht angemessen gesichert hat, haftet dieser oder seine Haftpflichtversicherung. Bei einem gesunden Baum, der durch den Sturm umstürzt, kann der Besitzer jedoch nicht zur Verantwortung gezogen werden - in solchen Fällen greift normalerweise die Teilkaskoversicherung. Das Gleiche gilt für Gemeindebesitz: Morsche Bäume oder ungesicherte Bauzäune und Verkehrsschilder, die während eines Sturms ein Fahrzeug beschädigen, liegen in der Verantwortung der Gemeinde oder der Stadt.
Wenn sich nach einem Sturm Äste auf der Fahrbahn befinden, gelten andere Regeln: Wer mit dem Auto über einen Ast fährt und dabei das Fahrzeug beschädigt, trägt selbst die Verantwortung und muss für die Reparatur aufkommen. Nur die Vollkaskoversicherung deckt einen Blechschaden ab, den der Fahrer oder die Fahrerin selbst verursacht hat.
Wichtig: Aus Gründen der Verkehrssicherheit sollte niemals versucht werden, um Gehölz oder Gegenstände auf der Straße herumzufahren. Stattdessen ist es ratsam, die Gefahrenstelle zu melden, indem man die Nummer 112 wählt. Danach sollte man entweder einen Umweg fahren oder sich auf eine Wartezeit einstellen.
Hagelschaden durch Teilkaskoversicherung abgedeckt
Wenn das Fahrzeug durch Hagel beschädigt wurde, deckt die Teilkaskoversicherung die Reparaturkosten ab. Allerdings ist es wichtig, dass der Schaden so schnell wie möglich der Versicherung gemeldet wird und Angaben zum Standort des Fahrzeugs und des Zeitpunkts des Unwetters gemacht werden. In einigen Fällen wird im Anschluss ein Gutachten erstellt, um die Höhe des Schadens zu bestimmen. Eine Selbstbeteiligung kann je nach Versicherungspolice anfallen.
Hinweis: Bei der Meldung von Sturm-, Wasser- oder Hagelschäden ist es wichtig, möglichst genaue Angaben zum Schadensort, zum möglichen Zeitraum des Schadenseintritts und zum Wetterereignis zu machen. Die Versicherungen können anhand dieser Informationen relativ genau nachvollziehen, welche Wetterbedingungen zu welchem Zeitpunkt herrschten und wie hoch die Wahrscheinlichkeit eines Schadens war. Sobald die Versicherung festgestellt hat, dass der Schaden aufgrund der gemachten Angaben unwahrscheinlich ist, ist es im Nachhinein schwer, Angaben zum Ort und Zeitpunkt zu korrigieren.
Weitere Informationen
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