Berlin (ACE) – Wer seine Kfz-Versicherung wechseln möchte, muss sich beeilen: Am 30. November läuft für viele Versicherte die jährliche Wechselfrist ab. Deshalb rät der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub: Wer über einen Wechsel der Kfz-Versicherung nachdenkt, sollte jetzt die Zeit zum Versicherungsvergleich nutzen und gegebenenfalls seine bestehende Versicherung rechtzeitig kündigen.
Bedürfnisse definieren & Leistungen vergleichen
Die meisten Kfz-Versicherungen bieten eine umfangreiche Leistungspalette und nicht wenige offerieren dazu noch weitere Zusatzversicherungen. Beim Vergleich sollte deshalb nicht nur die Höhe der Versicherungsprämie ausschlaggebend sein, denn unnötige oder ungewollt mitversicherte Leistungen treiben den Preis einer Versicherungspolice oft in die Höhe. Je präziser die individuellen Bedürfnisse und Ansprüche an die Versicherungsleistung festgelegt sind, desto genauer lässt sich das geeignete Produkt suchen, rät der ACE. Möglichst genaue Kenntnis über das, was benötigt wird und gewünscht ist, spart nicht nur Geld, sondern schützt im Schadensfall zudem vor unangenehmen Überraschungen.
Wie funktioniert ein Versicherungswechsel?
Ein Wechsel der Autoversicherung ist in der Regel nur einmal jährlich möglich. Stichtag dafür ist in den meisten Fällen der 30. November. Da die Kündigung beim Versicherer bis 30.11. vorliegen muss, um wirksam zu sein, sollte die Kündigung einige Tage vorher per Fax oder per Einschreiben mit Rückschein versendet werden. ACE-Hinweis: Nach dem 01. Oktober 2016 abgeschlossene Verträge können auch ohne Unterschrift per E-Mail gekündigt werden. Hierbei ist zu beachten, dass der Absender beim Versicherer eindeutig identifizierbar ist. Dies kann durch Angabe von personenbezogenen Daten, insbesondere dem Namen, Anschrift, Telefon-, Kunden- und Versicherungsnummer gewährleistet werden. Die gesendete E-Mail sollte als Nachweis zudem immer gespeichert werden.
Als Kündigungsfrist gilt üblicherweise der Zeitraum eines kompletten Monats. Beispiel: Ein Vertrag, der zum 31. Dezember endet, muss spätestens am 30. November gekündigt werden. Unabhängig vom Stichtag rät der ACE, eine Kündigung frühzeitig abzusenden und das Versanddatum zu dokumentieren. Auch lohnt es zu überprüfen, ob der 30.11. tatsächlich der Stichtag für den Wechsel der eigenen Kfz-Versicherung ist, empfiehlt der ACE. Denn auch, wenn die meisten Kfz-Versicherungen zum 31.12. eines jeden Jahres enden, so gibt es auch Verträge mit einem anderen Enddatum.
Ganzjähriges Sonderkündigungsrecht beachten
Ist die Wechselfrist verpasst, besteht zumindest bei einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht: Ist der Vertrag teurer geworden, haben Versicherte nach Rechnungseingang einen Monat Zeit, um den Vertrag zu kündigen, so der ACE. Wichtig dabei: Eine Preiserhöhung ist oft auf den ersten Blick nur schwer erkennbar. Der sogenannte Schadenfreiheitsrabatt fließt in der Regel in die Berechnung mit ein, obwohl er nicht jeden Versicherten betrifft. Ob tatsächlich eine Beitragserhöhung vorliegt, zeigt der Vergleichsbeitrag. Dieser zeigt an, was man zahlen muss, wenn sich nichts ändert. Ist dieser gestiegen, gilt das Sonderkündigungsrecht. Das Sonderkündigungsrecht kommt überdies in bestimmten anderen Fällen zum Tragen, wie beispielsweise bei einem Fahrzeugwechsel oder etwa bei Eintritt eines Schadensfalles.
Wann lohnt sich der Wechsel?
Insbesondere kurz vor Ende der Wechselfrist am 30.11. kommt Verbrauchern der sich zuspitzende Wettbewerb der Versicherer zugute. Deshalb ist jetzt ein guter Zeitpunkt, aktuelle Versicherungstarife für das eigene Auto zu erfragen und zu vergleichen. Danach bitte nicht vergessen, die neue Versicherung auch abzuschließen, um einen nahtlosen Übergang der sicherzustellen.
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