08.11.2018

E-Scooter immer beliebter – Zulassung in Deutschland rückt näher

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Elektrische Tretroller und andere Kleinstfahrzeuge mit Elektroantrieb gehören inzwischen in vielen Metropolen zum Stadtbild. In Deutschland sind sie aber nicht im Straßenverkehr zugelassen. Nach jahrelangen Bemühungen könnte sich dies in Kürze ändern. 
 

Sie sind praktisch, sie sind bezahlbar, aber in Deutschland sind sie illegal: Tretroller mit Elektroantrieb bringen ihre Nutzer zügig und geräuschlos an ihr Ziel. Ohne körperliche Anstrengung lässt sich so die Strecke zwischen Bahnhof und Arbeitsstätte oder zwischen Parkplatz und Innenstadt zurücklegen.

 

Praktische Helfer für den Alltag

 

Die kleinen Geräte eigenen sich gut, um Mobilitätslücken zu schließen, lassen sich zusammengeklappt problemlos in der Bahn oder im Kofferraum transportieren und kosten meist nur wenige Hundert Euro. E-Scooter und andere kleine elektrische Fahrzeuge wie E-Skateboards oder Hooverboards sind in Deutschland allerdings nicht zugelassen. Sie dürfen lediglich auf Privatgelände, nicht aber im öffentlichen Raum genutzt werden. Andernfalls drohen Geld- und Punktestrafen sowie hohe Haftungsrisiken bei Unfällen, da keine Versicherung greift.

 

Im Ausland viel genutzt

 

In Ländern wie Österreich, Frankreich, der Schweiz oder den USA sind die elektrischen Flitzer hingegen erlaubt und werden rege genutzt. So gibt es etwa seit einiger Zeit in Wien, Paris, Zürich und San Francisco Sharingangebote, die E-Scooter minutenweise verleihen. Anbieter sind unter anderem die kalifornische Firma Lime und das deutsche Startup Tier Mobility. Auch in China, wo die meisten E-Scooter hergestellt werden, sind sie häufig im Einsatz.

 

Langjährige Diskussion

 

In Deutschland fordern Hersteller und Fachöffentlichkeit seit Jahren, die rechtlichen Bedingungen für die legale Nutzung von E-Scootern zu schaffen. Unternehmen wollen den Absatz der Geräte ankurbeln, Experten erhoffen sich eine Entlastung von Verkehr und Umwelt, wenn Pendler beispielsweise mit Bahn und E-Scooter statt mit dem Auto zur Arbeit fahren. Bisher hat die Politik kaum auf diese Forderungen reagiert, jetzt kommt aber Bewegung in die Sache.

 

Zulassung angekündigt

 

Auf eine Anfrage von Bündnis 90/die Grünen antworte die Bundesregierung im Juni 2018, dass eine Zulassung von E-Scootern und Co. noch in diesem Jahr geplant sei. Experten rechnen mit der ersten Hälfte 2019. Ermöglicht werden soll der legale Betrieb durch Schaffung einer neuen Fahrzeugklasse für elektrische Kleinstfahrzeuge. Bisher konnten die Geräte rechtlich keiner Fahrzeugkategorie zugeordnet werden. Das zuständige Ministerium will die Geschwindigkeit der kleinen Helfer auf 20 km/h beschränken und E-Scooter ähnlich wie Fahrräder behandeln – die Nutzer müssten somit Radwege oder Straßen benutzen und dürften nicht auf Bürgersteigen fahren.

 

Versicherungskennzeichen erforderlich?

 

Experten warten nun gespannt auf die genaue Ausgestaltung der neuen Regelungen. Offen ist beispielsweise noch, ob eine Versicherungspflicht wie etwa bei Rollern, Segways und S-Pedelecs eingeführt wird. Dann müssten die E-Scooter ein Versicherungskennzeichen tragen, das 40-70 Euro im Jahr kostet. Auch könnte es sein, dass Bauteile wie Licht oder Rückspiegel vorgeschrieben werden.


Kommt die Zulassung und werden Roller und Nutzer durch die Vorschriften nicht zu sehr eingeschränkt, ist in Deutschland in Kürze mit einem Boom der kleinen Elektrofahrzeuge zu rechnen. Vermutlich werden sich dann bald neue Fragen stellen: Etwa nach der Qualität der Geräte oder ihren Folgen für die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer.