27.11.2017

Dienstradleasing unter Druck – Anbieter steuern gegen

Bisher konnten Nutzer eines Dienstrades ihr Fahrrad in der Regel nach drei Jahren für zehn Prozent des Listenpreises kaufen. Das haben die Finanzbehörden jetzt gekippt. Die Folge sind steigende Kosten für die Beschäftigten, die aber zum Teil durch die Leasingunternehmen abgefedert werden.


Die Rechnung klingt verlockend: Drei Jahre lang überschaubare monatliche Raten für ein hochwertiges Fahrrad zahlen, dabei mit Gehaltsumwandlung der Leasingraten Geld sparen und am Ende der Laufzeit das Zweirad für zehn Prozent des Neupreises  kaufen. Das sogenannte Dienstradleasing hat unter den Beschäftigten in Deutschland viele Anhänger und wird von tausenden Firmen angeboten.

 

Restwert steigt auf 40 Prozent

 

Die Finanzbehörden haben nun allerdings dafür gesorgt, dass das Modell an Attraktivität verliert. So akzeptiert die Oberfinanzdirektion NRW nicht mehr die angesetzten 10 Prozent Restwert eines Dienstrades, sondern geht von 40 Prozent Restwert aus. In der Folge entsteht eine „Lücke“ von 30 Prozent zwischen dem von den Beschäftigten bisher gezahlten 10 Prozent zur Übernahme des Dienstrades in ihren Privatbesitzt und dem behördlich angesetzten Restwert. Diese Differenz gilt nun als geldwerter Vorteil, für den Einkommenssteuer gezahlt werden müsste. Bei einem 3.000 Euro Fahrrad sind das stolze 900 Euro, die bei einem üblichen Steuersatz Zusatzkosten von 300 bis 400 Euro für die Beschäftigten bedeuten würden.

 

Leasingunternehmen heben Kosten moderat an

 

Da viele Beschäftigte ihr Dienstrad nach drei Jahren übernehmen möchten und die skizzierten Mehrkosten die finanzielle Ersparnis durch die Entgeltumwandlung erheblich verringern würden, haben Anbieter wie Jobrad und Eurorad bereits auf die neue Einstufung durch die Finanzbehörden reagiert: Sie passen den Restwert ihrer Fahrräder in ihren Verträgen an, übernehmen aber auch selbst einen Teil der zusätzlichen Kosten. In einer Art „Lastenteilung“ verlangt beispielsweise Eurorad nun 15 Prozent des Listenpreises am Ende der Vertragslaufzeit von kaufwilligen Leasingnehmern, übernimmt aber die Versteuerung der verbleibenden 25 Prozent-Differenz zum offiziellen Restwert von 40 Prozent selbst. Der Anbieter Jobrad bleibt bei Altverträgen bei 10 Prozent Restwert und erhöht bei Neuverträgen auf 17 Prozent Restwert. Die Differenz versteuert das Unternehmen  pauschal aus eigener Tasche.

 

Vor allem Neuverträge betroffen

 

Was bedeuten die neuen Regelungen finanziell für die Beschäftigten? Wer einen laufenden Jobrad-Vertrag hat, für den entstehen bei Übernahme des Fahrrads keine Mehrkosten. Wer einen laufenden oder zukünftigen Eurorad-Vertrag hat, der zahlt bei einem 3.000 Euro Fahrrad bei abschließendem Kauf 150 Euro mehr als bisher.  Wer in Zukunft einen Vertrag mit Jobrad schließt, zahlt beim 3.000 Euro Fahrrad 210 Euro mehr als bisher. Bei einem günstigeren Fahrrad fallen die Kosten entsprechend geringer aus. Weder 10, 15 noch 17 Prozent zahlt, wer sich nach drei Jahren gegen den Kauf eines Rades entscheidet. Das passiert aber eher  selten, da die meisten Diensträder nach drei Jahren noch gut in Schuss sind und die monatlichen Leasingkosten als reine Nutzungsgebühr vergleichsweise teuer wären.

 

Weiterhin Einsparungen möglich

 

Insgesamt verliert das Dienstradleasing durch die Restwertänderung also etwas an Attraktivität. Durch die Kostenbeteiligung der Leasingunternehmen ist aber immer noch eine finanzielle Ersparnis gegenüber dem Privatkauf möglich. Außerdem bleibt der Vorteil des Leasings bestehen, ein teures Rad über einen längeren Zeitraum hinweg zu überschaubaren Raten finanzieren zu können.