22.09.2017

Carsharing-Gesetz: Tübingen zeigt, was alles möglich ist

Das Carsharing-Gesetz ist seit kurzem in Kraft. Tübingen hat jetzt als erste Kommune reagiert und neue Regelungen erlassen, die das Autoteilen erleichtern und attraktiver machen könnten.
 

Auf den ersten Blick ist es ein banaler Aspekt – das Parken. Seit Jahren geht es mit dem Carsharing in Deutschland bergauf. Es wird viel über Fahrzeuge und Zugangstechnik diskutiert, um das Parken der geteilten Autos geht es aber eher selten. Schließlich ist die Situation für die Kunden klar: Entweder können sie das Carsharing-Auto beliebig im Geschäftsgebiet abstellen oder er es muss an einen festen Parkplatz zurückgebracht werden.

 

Der große Einfluss von Parkplätzen

 

Für die Anbieter macht es aber einen großen Unterschied, wo und unter welchen Konditionen ihre Fahrzeuge abgestellt werden dürfen. Entsprechend stieß das Carsharing-Gesetz, das im Mai beschlossen wurde und neue Spielräume in der Parkplatzfrage eröffnet, in der Fachöffentlichkeit auf viel Zustimmung. Mit dem baden-württembergischen Tübingen hat jetzt die erste Kommune die Umsetzung gestartet. Ein Blick auf die Details zeigt, welches Potential das Gesetz für die weitere Entwicklung des Carsharings bietet:

 

1. Die Lage

 

Seit Anfang September ist es Kommunen erlaubt, ihre Straßen- und Parkordnungen zu ändern, um spezielle Flächen für Carsharing-Fahrzeuge zu schaffen. Das hat Tübingen jetzt getan. In Zukunft kann die Stadt öffentliche Flächen im Zentrum oder in Wohngebieten zu Carsharing-Parkplätzen umwandeln. Bisher mussten sich stationäre Anbieter häufig private Parkflächen mieten. Vorteil des neuen Modells: Werden passende Parkplätze ausgewählt, sind die Fahrzeuge besser sichtbar, besser erreichbar und stehen nicht mehr auf Hinterhöfen oder in der Ecke eines Supermarkt-Parkplatzes.

 

2. Die Kosten

 

Bisher nutzten viele Carsharing-Anbieter private Parkplätze. Diese sind zum Teil nicht nur schlecht gelegen, sondern häufig auch teuer. Öffentliche Parkplätze können die Kommen nun kostenlos oder vergünstigt abgeben. So sparen die Anbieter Geld, mit dem sie ihre Angebote verbessern oder ihre Preise senken können. Das macht Carsharing attraktiver. Tübingen verlangt beispielsweise 54 Euro pro Parkplatz und Fahrzeug im Monat. Das ist nicht viel Geld für einen öffentlichen Stellplatz, der in Städten nicht selten 10 Euro und mehr pro Tag kostet.

 

3. Die Bedingungen

 

Das neue Gesetz ermöglicht es den Kommunen außerdem, Bedingungen an die Nutzung der Parkflächen zu knüpfen, um auf diese Weise die positive Wirkung des Carsharings zu erhöhen. Tübingen schreibt beispielsweise vor, dass die Fahrzeuge 24 Stunden ausleihbar sein sollen und Inhaber von Zeitkarten für den öffentlichen Nahverkehr Vergünstigungen erhalten. Im Ergebnis sollen möglichst viele Privatfahrzeuge ersetzt werden. Ist das Carsharing-Auto auf dem neuen Parkplatz zeitlich unbeschränkt verfügbar, steigt die Auslastung und es werden mehr Privatfahrten ersetzt. Erhalten die Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel Vergünstigungen, haben sie einen großen Anreiz, ihr privates Auto abzuschaffen, da sie dann bereits über zwei Mobilitäts-Alternativen verfügen – beispielsweise den Bus für den Arbeitsweg und das Carsharing-Auto zum Einkaufen.

 

Unspektakulär, aber wirkungsvoll

 

Unter dem Strich können die Kommunen mit dem unspektakulären Instrument „Parkplätze“ das stationäre Carsharing also deutlich attraktiver machen. Jetzt wird zu beobachten sein, wie schnell und wo neue Carsharing-Parkplätze in Tübingen entstehen und ob auch andere Städte die Möglichkeiten des Gesetzes ebenfalls nutzen.