31.10.2018

Baden-Württemberg: Neues Förderprogramm für Mobilitätsmanagement

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Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat Ende Oktober ein Förderprogramm für Mobilitätsmanagement aufgelegt. Unternehmen verschiedenster Größe, aber auch Behörden und Verbände können bis Ende 2019 Fördergelder beantragen, um Mobilitätsmanagement einzuführen oder auszubauen. Sie müssen ihren Sitz allerdings in einer Kommune mit Stickoxidbelastung haben.

Neue Konzepte haben es nicht leicht. Selbst wenn in einem Unternehmen oder einer Behörde das Thema Mitarbeitermobilität auf Interesse stößt, heißt das noch lange nicht, dass auch Gelder vorhanden sind, um sich systematisch damit zu befassen und etwa die Bedingungen für die Nutzer bestimmter Verkehrsmittel zu verbessern.


Verschiedene Vorhaben förderfähig


In solchen Situationen bietet das Land Baden-Württemberg seit kurzem finanzielle Unterstützung. Über das Förderprogramm B2MM „Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement“ können Unternehmen, Behörden und Verbände seit Ende Oktober 2018 Gelder beantragen. Sowohl Studien- und Gutachten als auch Personal-, Sach- und Beratungskosten sind förderfähig. Wichtige Voraussetzung ist allerdings, dass die Antragssteller ihren Sitz in Baden-Württemberg haben und in ihrer Kommune die Grenzwerte für Stickoxide überschritten werden. Das ist landesweit aktuell in 24 Orten der Fall – von Freiburg und Tübingen über Stuttgart und Ludwigsburg bis nach Heidelberg und Mannheim.


Förderquote zwischen 25 und 70 Prozent


Das Programm läuft bis Ende 2019 und hält je nach Zielgruppe und Vorhaben unterschiedliche Förderquoten bereit: Kleine Unternehmen mit unter 50 Beschäftigten erhalten bei erfolgreicher Beantragung beispielsweise 60 Prozent der Kosten für bauliche Maßnahmen wie die Errichtung einer Elektrotankstelle oder 50 Prozent für Personalkosten, die etwa für einen Mobilitätsmanager anfallen. Bei großen Unternehmen mit über 250 Beschäftigten sind es bei Investitionen nur 25 Prozent, kommunale Behörden erhalten hier 50 Prozent Zuschuss, Landesbehörden sogar 70 Prozent. Die jeweiligen Förderintensitäten können zwei Förderrichtlinien entnommen werden, die auf der Webseite des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg zum Download bereitstehen.


Betriebsrat vor Antragsstellung einbinden


Der Antrag auf Fördergelder muss sowohl von der Geschäftsleitung als auch vom Betriebsrat unterschrieben werden und eine Vorhabensbeschreibung sowie einen Finanzierungsplan enthalten. Außerdem ist es notwendig, eine Person zu benennen, der ausreichend Arbeitszeit für die Leitung des jeweiligen Vorhabens eingeräumt wird. Das Förderprogramm berücksichtigt damit mehrere Erkenntnisse der letzten Jahre aus Projekten und Forschungen zum betrieblichen Mobilitätsmanagement. So ist die frühzeitige Einbindung des Betriebs- oder Personalrats wichtig, um zu verhindern, dass er sich gegen die Einführung von Mobilitätsangeboten stellt. Auch können auf diese Weise seine Einwände und Gestaltungsideen berücksichtigt werden und es ist möglich, die Belegschaft über verschiedene Kanäle über das neue Vorhaben zu informieren.


Verantwortlichen benennen


Zudem greifen die Antragsvorgaben die Erkenntnis auf, dass es für das Gelingen von Mobilitätsmanagement sehr wichtig ist, einen „Kümmerer“ im Unternehmen zu benennen. Nur über eine zentrale Anlaufstelle kann das Thema wirkungsvoll gesteuert und dauerhaft betrieben werden. Tragen verschiedene Personen die Verantwortung, rutscht es in der Prioritätenliste des Einzelnen häufig nach unten und ist weniger sichtbar im Unternehmen. Außerdem kosten Abstimmungen viel Zeit und Personalwechsel können das Thema gänzlich zum Erliegen bringen.


Weitere Informationen zum Förderprogramm für Mobilitätsmanagement gibt es auf der Webseite des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg. Auch ist dort eine Liste der antragsberechtigten Kommunen veröffentlicht.