26.04.2021

Neue Richtlinien und Gesetzte zur Förderung der Elektromobilität

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Im Mobilitätssektor ist die Elektromobilität schon länger präsent. Das zeigen auch aktuelle Förderprogramme zu Elektromobilitätskonzepten, Ladeinfrastruktur und das neue Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz.

Elektromobilitätskonzept & Förderung von Ladeinfrastruktur 

Noch bis zum 17.05.2021 können Anträge zur Erstellung von Elektromobilitätskonzepten eingereicht werden. Der Schwerpunkt der Konzepte soll bei der Elektrifizierung kommunaler und gewerblicher Flotten inklusive Ladeinfrastruktur liegen.
Die förderfähigen Ausgaben sind auf maximal 119.000 € begrenzt, gefördert wird der Auftrag an ein Dienstleistungsunternehmen, welches ein Konzept erstellt. Die Förderquote kann bis zu 80 Prozent betragen.
Mit einem weiteren Förderprogramm wird die Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützt. Das Programm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert die Errichtung von Normalladeinfrastruktur (bis 22 kW) und von Schnellladeinfrastruktur (von 22 kW bis 50 kW) mit bis zu 80 %. Bei Normalladepunkten werden maximal 4.000 € und bei Schnelladepunkten maximal 16.000 € gefördert. Anträge auf Förderung können bis zum 31.12.2021 gestellt werden. 

Elektromobilität an Gebäuden

Anfang März 2021 wurde durch das Kabinett der Bundesregierung das neue Gebäude – Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG) beschlossen. Bei neuen PKW-Stellplätzen an Wohn- und Gewerbegebäuden muss die entsprechende Leitungsinfrastruktur zur Errichtung von Elektrolademöglichkeiten vorbereitet werden. Werden an Gewerbegebäuden mehr als 10 neue Stellplätze errichtet, muss auch mindestens eine fertige Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge errichtet werden .

Weiterführende Links

PtJ: Elektromobilitätskonzepte

BMWi - Kabinett verabschiedet Gesetz zum Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität in Gebäuden