14.08.2020

#mobilwandel2035 – Neuer Wettbewerb für Mobilitätsideen gestartet

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Das Bundesumweltministerium hat einen neuen Wettbewerb für Ideen zur Mobilität der Zukunft gestartet. Interessierte können sich beim Wettbewerb mobilwandel2035 bis zum 15. November 2020 mit einer Projektskizze bewerben, die ein innovatives, lokal verankertes Zielbild für die Mobilität im Jahr 2035 enthält.

Neu ist die Idee nicht: Einen Wettbewerb veranstalten, gute Ideen auswählen, die Umsetzung fördern und dann darauf hoffen, dass es durch die Projekte und die mit ihnen erzeugte Aufmerksamkeit zu zahlreichen Nachahmungen kommt. Dennoch hebt sich der vor kurzem vom Bundesumweltministerium gestartete Wettbewerb #mobilwandel2035 in mehrerlei Hinsicht von bisherigen Förderwettbewerben im Bereich Mobilität ab:


Zukunftsideen gesucht


Zunächst ist der gewählte zeitliche Horizont etwas Besonderes: Es geht um Zielbilder für die Mobilität im Jahre 2035. Die Bewerber sollen also 15 Jahre voraus denken und damit kein kurzfristiges, sondern ein mittel- bis langfristiges Mobilitätsziel entwerfen. Welche Mobilität wäre etwa für eine Kommune im Jahr 2035 wünschenswert? Mit dem Bau einzelner Ladesäulen für Elektroautos ist es da nicht getan, in 15 Jahren könnte womöglich schon fast die gesamte Fahrzeugflotte elektrifiziert und teilweise autonom unterwegs sein; Flugshuttles oder Vakuum-Transportsysteme werden aber auch dann vermutlich noch nicht alltagsrelevant sein.


Abwägung zwischen Visionärem und Machbarem


Ein Zeitraum von 15 Jahren würde auch bei deutschem Planungsrecht reichen, ein Radwegenetz umfassend auszubauen oder neue Siedlungen bzw. Stadtteile so anzulegen, dass sie nachhaltiges Mobilitätsverhalten begünstigen. Für eine komplett neue Stadt der Zukunft reicht der Zeithorizont allerdings wiederum nicht. Es sind also kreative Ideen gefordert, die nicht zu gegenwartsnah, aber auch nicht zu illusionär sind. Die Ideen für die Mobilität der Zukunft sollen in einer 10-seitigen Skizze beschrieben werden, die bis zum 15. November 2020 beim Wettbewerbsbüro einzureichen ist.


Partizipation gefordert


Die zweite Besonderheit des Wettbewerbs ist sein ausgeprägter partizipativer Fokus. Unter den eingereichten Projektskizzen werden zehn Vorhaben ausgewählt und jeweils mit bis zu 150.000 Euro gefördert. Das Geld ist dafür gedacht, das entworfene Zielbild gemeinsam mit der lokalen Bevölkerung zu diskutieren, zu konkretisieren und einen Umsetzungsplan zu entwerfen. Es ist davon auszugehen, dass der Partizipationsprozess aus mehreren Veranstaltungen sowie einer begleitenden Öffentlichkeitsarbeit besteht. Im Austausch mit der Bevölkerung sollen unter anderem erste Projekte identifiziert werden, die dabei helfen, das Zielbild zu erreichen.


Mehrere Förderphasen


Mit dem partizipativ erarbeiteten Umsetzungsplan gehen die 10 Projekte aus Förderphase 1 dann in die Bewerbung um Förderphase 2. Bis zu fünf Bewerber werden ausgewählt und erhalten Gelder, die sie bei der Umsetzung der ersten Projekte unterstützen. Die neuerlichen Finanzmittel sollen es ihnen ermöglichen, Personal für die weitere Projektplanung und die Beschaffung von Geldern anzustellen.


Kommunale Verankerung


Bewerben können sich bei dem Wettbewerb Kommunen, Vereine, Verbände, Unternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen. Wichtig bei nicht-kommunalen Akteuren ist, dass jeweils ein Bezug bzw. eine Kooperation zu bzw. mit einer Kommune, einer Gemeinde oder einem Landkreis besteht, die auch durch einen politischen Entschluss abgesichert ist.


Weitere Informationen zu mobilwandel2030 gibt es auf der Webseite des Bundesumweltministeriums.