25.07.2019

Aktuelle Förderprogramme im Bereich nachhaltige Mobilität

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Verschiedene Akteure vergeben aktuell Fördergelder für nachhaltige Mobilitätsprojekte. Profitieren können etwa Kommunen und Unternehmen, die den Radverkehr und die E-Mobilität ausbauen.

 

Mobilitätsmanagement ist in der Regel nicht teuer. Es geht um das Zusammenspiel von kleinen und zielgerichteten Maßnahmen, die Anreize zum Umstieg auf nachhaltige Verkehrsmittel setzen und nicht um große und aufwendige Vorhaben wie etwa den Bau neuer Haltestellen oder Radwege. Allerdings scheuen sich Kommunen, Organisationen und Unternehmen häufig, neue Ausgabenposten zu schaffen oder sind aufgrund begrenzter Ressourcen und starrer Haushalte nicht in der Lage hierzu. Abhilfe können öffentliche Förderprogramme schaffen, welche Investitionshilfen und Anschubfinanzierung leisten.
Aktuell gibt es mehrere Fördertöpfe, aus denen Gelder für die Stärkung nachhaltiger Mobilität beantragt werden können:

 

Betriebliches Mobilitätsmanagement

 

Im Rahmen der Initiative „mobil gewinnt“ hat das Bundesverkehrsministerium vor kurzem einen zweiten Förderaufruf gestartet. Öffentliche Einrichtungen und Vereine können sich genauso wie private und kommunale Unternehmen vom 2. August bis zum 29. September um Fördergelder zur Umsetzung von betrieblichem Mobilitätsmanagement bewerben. Förderfähig sind Vorhaben, welche die Mobilität im betrieblichen Kontext effizienter und nachhaltiger gestalten oder dazu beitragen, das Verkehrsaufkommen zu senken. Die Arbeitswege der Beschäftigten können dabei genauso in den Fokus genommen werden wie Geschäftsfahrten und Lieferverkehre. Die Vorhaben sollen nach Möglichkeit Modellcharakter haben und so als Vorbild für weitere Projekte dienen. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst werden Projektskizzen eingereicht, bei positiver Bewertung gilt es dann, einen Antrag auszuarbeiten. Die geförderten Vorhaben müssen bis spätestens September 2021 realisiert werden. Die Förderquote liegt bei Unternehmen abhängig von der Größe bei bis zu 70 Prozent, bei Kommunen je nach Finanzkraft bei bis zu 90 Prozent.

 

Kommunaler Klimaschutz

 

Breiter aufgestellt ist der Förderaufruf des Bundesumweltministeriums, das im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative nach „Kommunalen Klimaschutz-Modellprojekten“ sucht. Hier gibt es weder die Begrenzung auf ein Verkehrsmittel noch müssen die Projekte zwingend aus dem Bereich Mobilität kommen. Bewerbungen sind in diesem Jahr von 1. August bis zum 31. Oktober möglich, im nächsten Jahr wird es eine weitere Förderrunde geben. Ziel ist es, wirkungsvolle Ideen zur Einsparung von CO2 zu entwickeln, damit diese anschließend auch von anderen Kommunen genutzt werden können. Wichtig ist den Geldgebern die besonders effiziente bzw. preisgünstige Verringerung des CO2-Ausstoßes. Gefördert werden ausschließlich investive Projekte. Anträge können Kommunen sowie Betriebe mit einer kommunalen Beteiligung von mindestens 25 Prozent stellen. Mögliche Handlungsfelder von förderfähigen Projekten sind die Abfallentsorgung, die Abwasserbeseitigung, die Energie- und Ressourceneffizienz, der Komplex Smart City sowie – für Interessierte an Mobilitätsmanagement besonders relevant – die „Stärkung des Umweltverbunds, grüne City-Logistik und Treibhausgas-Reduktion im Wirtschaftsverkehr“.

 

Radverkehr

 

Wiederum „nur“ auf den Radverkehr bezieht sich der Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“, der vom 1. August bis zum 31. Oktober 2019 läuft. Das Förderprogramm gehört zur Nationalen Klimaschutzinitiative, existiert bereits mehrere Jahre und wird auch im nächsten Jahr fortgesetzt. Förderfähig sind investive Projekte, welche die Situation für Radfahrerinnen und Radfahrern verbessern und dadurch zu mehr Radverkehr, einer höheren Lebensqualität und weniger Treibhausgasemissionen führen. Das kann beispielsweise durch den Bau von neuen Radwegen, Ladestationen für Pedelecs oder hochwertigen Abstellanlagen gelingen. Antragsberechtigt sind sowohl Kommunen wie auch Vereine und Unternehmen. Wichtig ist, dass die Projekte Modellcharakter haben. Sie sollen so zur Nachahmung anzuregen und möglichst große Wirkung erzielen.

 

E-Mobilität in Baden-Württemberg

 

Das Land Baden-Württemberg weitete schließlich mit der „Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW“ die Förderung der Elektromobilität aus. Bisher wurden im Rahmen der Initiative E-Busse und ihr Betrieb, E-LKW, E-Lastenräder und Pedelec-Leihsysteme gefördert, nun kommt die Förderung von E-Taxis und der von diesen benötigten Infrastruktur, von E-Rollern und E-Bikes sowie von Beratungsleistungen für die Bevorrechtigung von E-Fahrzeugen hinzu. Die Förderungen fallen recht hoch aus und richten sich neben Kommunen und Vereinen zum Teil auch an Betriebe. Voraussetzung ist immer, dass der Antragssteller seinen Sitz in Baden-Württemberg hat und dort aktiv ist. Für den Betrieb eines E-Taxis oder E-Leihwagens gibt es beispielsweise bis zu 8000 Euro Fördergeld vom Land. Wer ein Sharing-System mit E-Rollern aufbauen möchte, erhält bis zu 1.500 Euro pro Roller. Neu ist auch die Abwrackprämie für Zweiräder mit Verbrennungsmotor. Bei Abmeldung und Verschrottung eines Motorrollers oder eines Mopeds, erhalten Antragssteller bis zu 3.500 Euro, wenn Sie das Verbrenner-Zweirad durch eine Elektro-Zweirad, also einen Elektroroller oder ein S-Pedelec, ersetzen. Dieses Angebot richtet sich unter anderem an Fahrschulen und Freiberufler.

 

Weitere Informationen zu den genannten Förderprogrammen gibt es auf folgenden Webseiten:

 

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur – Intiative "mobil gewinnt"

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit – Modellprojekte Kommunaler Klimaschutz

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit – Klimaschutz durch Radverkehr

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg – Förderung Elektromobilität